TOP 13 – Gesetz zur Entlastung des Mittelstands. Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Ihr heute vorgelegter Gesetzesentwurf will mit Vollgas zurück in die Vergangenheit. Ihre Botschaften: Weg mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz, weg mit dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs, Aufhebung des Landesmindestlohngesetzes, Änderung bzw. weg mit dem Denkmalschutzgesetz.
Sie malen alles tiefschwarz, aber Ihre Kassandrarufe laufen ins Leere, denn unserer Wirtschaft geht es so gut wie nie zuvor in den letzten Jahren. Nie war der Arbeitsmarkt gerechter, wurden bessere und faire Löhne in Schleswig-Holstein gezahlt. Gute Wirtschaft und gute Arbeit das passt eben doch zusammen.
Zum wiederholten Male versuchen sie, beim Thema Landesmindestlohn, fairen Wettbewerb und Tariftreue einen Keil in diese Koalition treiben, das wird ihnen nicht gelingen. In der Schule sind Wiederholungen ja wichtig, hier im Landtag jedoch kontraproduktiv. Schon bei Goethe heißt es: Getretener Quark wird breit nicht stark!
Unser Landesmindestlohn hat eine große Bedeutung für den Arbeitsmarkt, bringt mehr Wertschätzung für den Niedriglohnsektor, aber auch für die gesellschaftliche Anerkennung von Arbeit. Deshalb werden wir unser Tariftreue- und Vergabegesetz und unser Landesmindestlohngesetz nicht aufheben. Da können sie so viele Anträge stellen, wie sie wollen.
Der große Teil der Bevölkerung teilt unsere Auffassung, das Land hat eine Vorbildfunktion. Wer von uns Geld oder Aufträge erhalten möchte, muss sich verpflichten, faire Löhne zu zahlen. Rot-Grün-Blau bleiben die Garanten für eine sozial gerechte und faire Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein – gute Arbeit gibt es tatsächlich nur mit uns. Das ist ein echtes Alleinstellungsmerkmal, auf das wir stolz sein können.
Ihr Entwurf ist ein Sammelsurium neoliberaler Wirtschaftspolitik. Frei nach dem Motto: „Privat vor Staat“ und zusätzlich schreiben wir einfach mal alles in einen Gesetzentwurf hinein, was wir in den letzten Landtagssitzungen bereits in Einzelanträgen gefordert haben. Daher präsentieren sie im Prinzip nix Neues. Alles ist bereits mehrfach gesagt zu diesem Thema – und in Abwandlung zu Karl Valentin – auch schon von allen. Es macht ein wenig ratlos, dass Sie sich als CDU-Landtagsfraktion selbst damit Niederlage für Niederlage im Landtag mit solchen Anträgen einhandeln.
Ich halte fest, Sie wollen bei öffentlichen Aufträgen: keinen fairen Wettbewerb, keine sozialen und ökologischen Standards, haben keine Antworten auf die drängenden Fragen und Herausforderungen an eine moderne Arbeitsmarktpolitik. Sie haben keine neuen Ideen und Arbeitnehmerrechte treten Sie mit Füßen. Ihr Gesetzesentwurf ist Lichtjahre von einer sozial-gerechten Politik für Schleswig-Holstein entfernt.
Immerhin ist der Ansatz, was können wir noch besser machen, um unsere mittelständischen Unternehmen zu unterstützen, nicht ganz falsch. An zwei Beispielen habe ich das hier im Landtag schon deutlich gemacht,
Erstens, auch wir wollen mehr Gründungen und da müssen wir genau analysieren, was wir noch besser machen können.
Zweitens, auch ihr Vorschlag, Bürokratie abzubauen durch die Schaffung neuer Bürokratie, z.B. einer Clearingstelle, ist nicht gerade originell. Sie wiederholen damit Ihre Position aus der letzten Landtagssitzung, auch wenn es richtig ist, dass wir bei Unternehmensneugründungen weniger Bürokratie brauchen. Das habe ich schon in meiner Rede zum Bürokratieabbau gesagt: „Bürokratie ist auch ein Vorteil für Unternehmen, sie schafft Verlässlichkeit und Sicherheit.
Na klar, es hat auch was mir unserer deutschen Mentalität zu tun. Zuviel ist auch nicht gut – auf das rechte Maß kommt es an. Beim Thema Bürokratie sind wir alle Opfer und Täter gleichermaßen. Wir können nicht beklagen, dass alle bürokratischen Regelungen ihre Ursachen in EU- und Bundesrecht haben und den Verursachern nie Rückmeldung geben, wenn sie wieder eine neue Regelung in Kraft setzen.
Ich bin sehr dafür, dass wir eine unabhängige Kommission oder AG im Land brauchen, um eine Kostenfolgenabschätzung von Bundesrecht auf Länder besser einzuschätzen.