Pressemitteilung Nr. 026.18: Es gilt das gesprochene Wort. TOP 33: Kommunalen Wohnungsbau stärken, innovative Wohnkonzepte fördern. Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Wir haben für die Jahre 2015 bis 2018 insgesamt 750 Millionen Euro an Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau eingeplant. In den vergangenen 10 bis 15 Jahren sind circa 80 bis 85 Millionen an Fördergeldern jährlich in den Sozialen Wohnungsbau geflossen. Das ist eine Menge Geld.
Die Situation hat sich in den letzten 3-4 Jahren deutlich verändert. Grund dafür sind überproportionale Zuzüge oder falsche Prognosen.
Fakt ist, dass im Jahr 2017 in diesem Segment mit 200 Millionen Euro so viel gefördert wurde, wie nie zuvor. Trotzdem reißt der Bedarf nach sozialem Wohnraum nicht ab und wir nehmen diese Aufgabe mit aller Entschlossenheit an.
Die Kosten für den Bau geförderten Mietwohnraumes sind enorm gestiegen. In erster Linie macht der Grundstückspreis den Unterschied. Lage, Bebaubarkeit, Lärmschutzauflagen oder Untergrund haben Auswirkungen auf den Preis. Zudem sind bebaubare Grundstücke knapp.
Daher sollte aus meiner Sicht, sowohl das Land, als auch der Bund eigene, nicht mehr benutzte Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau günstig zur Verfügung stellen. Hier sind wir ganz dicht bei den Kollegen der SPD. Der SPD in Schleswig-Holstein, wohl gemerkt!
Es stimmt mich äußerst nachdenklich, wenn ich mir das Koalitions-Sondierungspapier anschaue. Von Wohnungsbau ist dort nicht viel zu lesen. Wer soll dieses Thema im Bund künftig anfassen, wenn nicht die Partei mit dem sozialen Profil?
Wir können nicht einerseits sozialen Wohnungsbau fordern, andererseits als Grundstücksspekulanten auftreten und unbezahlbare Preise fordern. Das geht nicht. Hier ist die Politik gefragt und zwar wo immer es geht.
Ob der Staat selbst baut oder über Erbpachtverträge gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften ins Boot holt, darüber muss man reden. Der Mietzins für die Sozialwohnung soll 5,50 Euro pro Quadratmeter betragen und nicht mehr. Diese angespannte Situation zeigt sich in dramatischer Weise auch in der allgemeinen Mietzinsentwicklung.
Bereits im letzten September hat Kiel beantragt, in die Liste der Gemeinden aufgenommen zu werden, die die Kappungsgrenze herabsenken wollen, um regulativ gegen übermäßige Mietzinssteigerung vor zu gehen.
Die allgemeine Kappungsgrenze liegt bei höchstens 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren. Diese Obergrenze soll nun per Verordnung auf 15% abgesenkt werden, damit die örtlichen Mieten für alle bezahlbar bleiben. Diese Notbremse ist ein dramatisches Signal.
Wenn sich Polizeibeamt*innen oder Krankenpfleger*innen in Kiel keine Wohnung mehr leisten können, dann werden die Grundlagen unserer Gesellschaft brüchig und der Zusammenhalt gefährdet.
Ob eine niedrige Kappungsgrenze hier hilft, wage ich zu bezweifeln. Die Kappungsgrenze ist ein stumpfes Schwert. Die Ursache für diesen unverhältnismäßigen Mietzinsanstieg muss erkannt werden. Wir müssen uns trauen, radikal zu steuern und bremsend einzugreifen.
Immobilien in unserem Land sind zu äußerst gewinnbringenden Anlageobjekten für Investor*innen geworden. Und zwar nicht nur die Luxusobjekte in den Metropolen, sondern auch der ganz normale Mietblock. Das führt dazu, dass Wohnraum in unserem Land unbezahlbar wird. Und da sage ich ganz klar: „Nicht mit uns!“
Was der freie Markt hier von allein regelt, geht einzig zu Lasten der Bürger*innen. Das ist nicht Grüne Sozialpolitik! Wir brauchen eine wirksame Preiskontrolle, ein Gesetz zur Begrenzung der Mietobergrenze und eine radikale Reform des Mieter*innenschutzes.
Dieses Thema wird uns in den nächsten Jahren begleiten. Es liegt in unserer Pflicht, angemessene und bezahlbare Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden zu schaffen. Dieser sozialen Verantwortung stellen wir uns.