Pressemitteilung Nr. 215.18: Es gilt das gesprochene Wort! TOP 7 – Gesetz zum Schutz und Sicherung von Wohnraum. Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
uns liegt ein Gesetzentwurf des SSW für ein Wohnraumschutzgesetz vor, das es in dieser oder ähnlicher Form zum Beispiel in Hamburg seit Jahren gibt und was von den dortigen Verantwortlichen als sinnvoll und absolut erforderlich beschrieben wird.
Vorweg, lieber SSW, lieber Lars Harms, wir Grüne haben große Sympathien für das Anliegen. Doch bevor wir die Erhaltung und Pflege von Wohnraum ebenso wie ein Verbot der Zweckentfremdung ausführlich gesetzlich regeln wollen, sollten wir in die Analyse einsteigen.
Welche Instrumente wie Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze funktionieren und welche nicht? Seit 1954 existiert der Paragraf 5 im Wirtschaftsgesetzbuch. Darin wird die Unterbindung von Mietwuchern geregelt. Wir haben keinen Mangel an Rechtsvorschriften, nur leider wirken sie nicht.
Dennoch ist der vorgelegte Gesetzentwurf des SSW interessant, aber er ist nicht neu. Es ist nicht die erste Befassung mit dem Thema Zweckentfremdung in diesem Haus. Bereits im Juni 2013 gab es einen Antrag der Piraten, „Bezahlbaren Wohnraum durch ein Zweckentfremdungsverbot sichern“. Es hat dazu eine ausführliche Anhörung, eine Beratung federführend im Innen-, Rechts- und im Sozialausschuss, gegeben. Im Februar 2017 waren die Beratungen abgeschlossen und der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und SSW abgelehnt.
In der damaligen Landtagsdebatte waren sich die Abgeordneten überwiegend einig, dass eine angemessene Förderpolitik ausreichend sei, um einer Wohnungsknappheit zu begegnen. Dem war leider nicht so.
Wir haben nun den komplexen Bereich Wohnungsmarkt und Schaffung von Wohnraum politisch ganz weit oben auf der Agenda. Wir Grüne haben in einem grundlegenden Antrag auf unserem Landesparteitag Ideen für einen fairen, sozialen und ökologischen Wohnungsbau formuliert. Wohnungsbaupolitik ist für uns auch Sozialpolitik. Wir werden unsere Ideen konstruktiv und kreativ in den Diskurs der Koalitionsfraktionen einbringen und wir werden als Grüne auch dafür streiten, dass der SSW-Antrag als ein weiterer konstruktiver Vorschlag mitbedacht wird – insofern Danke für die Initiative.
Diese „Großbaustelle“ können wir nur fraktionsübergreifend im breiten Konsens angehen und bewältigen. Insofern sind auch alle anderen Fraktionen eingeladen, ihre Ideen einzubringen.
Darum plädiere ich für eine unvoreingenommene Befassung mit diesem Gesetzesentwurf im entsprechenden Ausschuss und freue mich auf die inhaltliche Diskussion. Ich gehe davon aus, dass wegen der wiederholten Befassung die Beratungszeit diesmal nicht so lange ausfallen wird.