PM#262.18 · Wohnungsbaupolitik ist Sozialpolitik und die wollen wir fair und sozial gerecht gestalten

PM#262.18 · Wohnungsbaupolitik ist Sozialpolitik und die wollen wir fair und sozial gerecht gestalten

Es gilt das gesprochene Wort! TOP 8+9+39 – Änderung der Verfassung des Landes SH, Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen; Änderung der Landesverfassung zur Aufnahme des Rechts auf angemessenen Wohnraum; Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau 2015-2018. Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:

Liebe Kolleg*innen,

wir sprechen heute über den Gesetzentwurf der AfD 19/811 – Recht auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung aufnehmen – und über den Gesetzentwurf der SPD 19/813 – Änderung der Landesverfassung zur Aufnahme des Rechtes auf angemessenen Wohnraum.

Hier liegen uns nun zwei Gesetzentwürfe vor, einmal von der AfD und ein weiterführender von der SPD. Es geht darum, das Recht auf angemessenen Wohnraum und auf Ersatzwohnraum im Falle einer Räumung in unserer Landesverfassung zu verankern. Auf den ersten Blick ein nachvollziehbares Begehren.

Der gravierende Mangel an Wohnraum ist bereits in diesem Haus hinlänglich anerkannt, beschrieben und divers diskutiert worden. Zu Recht. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit eindeutig nicht richtig eingeschätzt.

Der Mietzins ist in den Ballungsgebieten überproportional gestiegen, freie Wohnungen sind schlicht nicht vorhanden und bebaubare Grundstücke Mangelware. Für die Grünen gilt: Wohnungsbaupolitik ist Sozialpolitik und die wollen wir fair und sozial gerecht gestalten.

Dazu haben sich im Übrigen nicht nur die Grünen, sondern die Schleswig-Holsteinische Regierung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet: „Wohnraum muss für alle Menschen verfügbar und bezahlbar sein“, heißt es da unter anderem. Und diesen Vertrag wird die Landesregierung erfüllen.

Seit Februar dieses Jahres gibt es gemeinsam von Mieterbund und dem Sozialverband Schleswig-Holstein die „Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum“, die genau das fordert, was Inhalt der Gesetzesentwürfe heute ist.

Wir Grünen begrüßen die Initiative, wir haben sie in verschiedenen Gesprächen und Stellungnahmen unterstützt. Diese Initiative hat das Bewusstsein um einen Missstand verstärkt und eine politische Diskussion nach „Grundrechten“ ausgelöst – ganz nebenbei halte ich das Recht von Anwohner*innen auf saubere Luft, die Einhaltung von Grenzwerten in unseren Städten, wo auch immer das thematisch auftaucht, durchaus auch für ein Grundrecht.

Aber zurück zur Tagesordnung: Wir Grüne finden die Volksinitiative gut. Sie ist erfolgreich angelaufen, es liegen Unterschriftenlisten aus. Stand heute sind es bereits über 15.000 Befürworter*innen. Die Kampagne wird weiter finanziert und ich bin gespannt, wie viele Unterschriften es bis zum Ablauf der Jahresfrist sein werden. Danach erst hätte sich der Landtag mit der Frage beschäftigen müssen. So ist das formal vorgeschrieben.

Das heutige Prozedere erinnert mich an die Geschichte von dem Hasen und dem Igel: Da bringt eine Initiative etwas auf den Weg, investiert Geld und Arbeit in eine Kampagne und kurz vor dem Ziel sagt die Politik: Ick bün all dor!

Wir sind uns sicher alle einig, dass allein die Aufnahme neuer Sätze/Absätze in die Landesverfassung nicht ausreicht. Was nötig ist, ist die Umsetzung dieser Forderung, ein Konzept – unserer Auffassung nach ein landesweites, langfristiges und nachhaltiges Konzept. Und das passiert.

Wir nehmen uns den Landesentwicklungsplan vor. Wir wissen um die Eckdaten: Dass zur dauerhaften Wohnraumsicherung ein Überhang von bis zu drei Prozent an Wohnungen nötig ist; Dass unsere bisherigen Sicherungsinstrumente nicht ausreichend gegriffen haben, die Mietpreisbremse sich bisher als ein stumpfes Schwert erwiesen hat. Wir werden zu überprüfen haben, welche sinnvollen Möglichkeiten der innerstädtischen Verdichtung es gibt.

Wir überarbeiten die Landesbauordnung. Auch der Bundesrat wird auf seiner Tagung am Freitag, den 06.07. – also morgen – über ein umfassendes Mietrechtsmodernisierungsgesetz beraten.

Wir sehen, dieses Problem ist nicht nur in Schleswig-Holstein vordringlich. Es wird und muss nicht nur angepackt, sondern auch gelöst werden. Wir haben die Botschaft wahrgenommen, wollen in die Arbeit kommen und Lösungen auf den Weg bringen.

Den jetzigen Zeitpunkt für eine Änderung der Landesverfassung halten wir eigentlich für nicht angebracht, wir wollten nicht vorweg nehmen, was von einer engagierten Initiative angeschoben wurde.

Da es sich hier aber über Gesetzesentwürfe handelt, wird der zuständige Fachausschuss zu beraten haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Pressemitteilung zum Download (PDF)