Zur aktuellen Diskussion zur Fehmarnbelt-Querung sagt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Wir Grüne sind und bleiben kritisch bei der geplanten Fehmarnbelt-Querung – das haben wir immer betont und daran hat sich nichts geändert. Das deutsch-dänische Großprojekt zum Bau einer Fehmarnbelt-Querung wird auf Grundlage eines Staatsvertrages umgesetzt, den wir immer kritisch gesehen haben.
Wir haben allerdings auch immer gesagt: Wenn die Fehmarnbelt-Querung gebaut wird, dann lassen wir die Menschen an der Strecke nicht im Regen stehen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens müssen hierfür auf der deutschen Seite die rechtlichen Rahmenbedingungen und Einwendungen etwa bezüglich des Lärmschutzes, möglicher Alternativtrassen und der Fährhafenanbindung berücksichtigt werden.
Wir stehen auch zu der in unserem Jamaika-Koalitionsvertrag vereinbarten Planungsbeschleunigung. Bei den Stromtrassen im Rahmen der Energiewende haben wir übrigens sehr erfolgreich in Regierungsverantwortung gezeigt, wie Bürgerbeteiligung, Risikominimierung und Akzeptanz vor Ort und zügige Umsetzung des Projektes gelingen können. Erfolgreich waren wir, weil wir mit den Bürger*innen geredet und geplant haben und nicht gegen sie.
Bei der Planungsbeschleunigung können wir uns leider nicht aussuchen, für welche Projekte sie gelten soll. Was für Schiene und Stromtrasse gilt, gilt dann auch für die Straße. Klagerechte werden im Übrigen unserer Auffassung nach nicht beschnitten. Auch bei vorgezogenen Maßnahmen besteht aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen fristgerechten Antrag weiter so wie auch ansonsten alle weiteren Rechtsmittel weiterhin möglich sind. Wer Planungen beschleunigen will, sollte nicht die Axt an die Bürger*innenbeteiligung legen.
Das Urteil zum Hambacher Forst hat kürzlich übrigens wieder gezeigt: Regierungen, die zu forsch vorgehen und die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns nicht bedenken, scheitern krachend vor Gericht. Für uns wird es keine Beschneidung von Einspruchsrechten von Verbänden und Institutionen geben.
Zum Hintergrund:
Da sich das Genehmigungsverfahren zum Projekt Fehmarnbelt-Querung nach dem Eisenbahnrecht richtet und es entsprechend bereits in das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) aufgenommen wurde, gilt gemäß einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil, dass das gesamte Projekt hinsichtlich des Straßen- und Schienenteils erstinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelt wird. Die analoge Aufnahme des Projekts in das Planungsbeschleunigungsgesetz ist somit lediglich die Nachvollziehung der bereits geltenden Rechtslage.