PM#392.18 · Die Abschaffung der Mietpreisbremse bringt niemanden in eine Wohnung

PM#392.18 · Die Abschaffung der Mietpreisbremse bringt niemanden in eine Wohnung

Es gilt das gesprochene Wort! TOP 16 – Investitionsklima auf dem Wohnungsmarkt verbessern. Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wohnungsnot und sämtliche damit verbundenen Nebenaspekte beschäftigen uns zu Recht ohne Ende. Die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmietmarkt ist auch in Schleswig-Holstein erheblich. Vor drei Jahren wurde in Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse eingeführt. Schon damals haben wir kontrovers diskutiert. Den, das räume ich ein, den von uns erhofften Erfolg hat sie nicht gebracht.

Um ein Instrument bewerten zu können, muss ich dieses Instrument genau betrachten und seine Möglichkeiten kennen. Die Mietpreisbremse habe keine*n Mieter*in je in eine Wohnung gebracht, so heißt es. Richtig. Das tut eine Abschaffung im Übrigen auch nicht. Dafür ist sie auch nicht da. Aber die Mietpreisbremse ist bisher das einzige Instrument zum Schutz vor Mietwucher. Nicht mehr und nicht weniger. Die Mietpreisbremse sorgt nicht für individuelle Gerechtigkeit, sondern für das langfristige Absinken des Mietspiegels insgesamt.

Damit bin ich bei einem nächsten, enorm wichtigen Punkt: Vor dem Einführen einer Beschränkung setzt in der Regel eine Gegenbewegung ein. Bevor eine Begrenzung in Kraft tritt, werden alle, die von dieser Begrenzung betroffen sein werden, für sich eine Maximalsituation schaffen. So auch hier. Unmittelbar vor Einführung der Mietpreisbremse sind die Mieten nach oben geschnellt. Das war zu erwarten und wurde auch in Kauf genommen.

Das hat die Wirksamkeit dieses Instrumentes natürlich zeitlich verschoben, erst recht, wenn der zu Grunde liegende Mietspiegel nur wenige Jahre umfasst. Eine Mietpreisbremse kann somit eine hohe Wirksamkeit nach drei Jahren noch gar nicht entfaltet haben. Um ihr eine Wirksamkeit zu geben, müsste sie deutlich verlängert werden, sonst hätten wir uns das eigentlich sparen können. Das fordern wir Grünen im Bund schon lange, allerdings ohne Erfolg.

Mieten deutlich über 10 Prozent jenseits des Mietspiegels sind in der Regel zu hoch. Und um das beurteilen zu können, brauchen Mieter*innen Transparenz und Erleichterung, um sich gegen ungerechtfertigte Kosten wehren zu können. Aus Grüner Sicht kann eine Mietpreisbremse nur im Zusammenhang mit der Kappungsgrenzen-Verordnung und einem qualifizierten Mietspiegel gemeinsam wirken.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag verpflichtet, wirksamere Instrumente als die bisherige Mietpreisbremse einzusetzen. Insofern sind wir aktuell dabei, diese Instrumente zu benennen, zu definieren und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Den von der AfD vorliegenden Antrag lehnen wir ab.

Pressemitteilung zum downloaden (PDF)