Es gilt das gesprochene Wort! TOP 2 – Änderung der Landesbauordnung. Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit März beschäftigen wir uns mit der Änderung der Landesbauordnung. Eigentlicher Anlass dafür war die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie, die Wahrung von Mindestabständen zwischen sogenannten Störfallbetrieben und bestimmten schutzwürdigen Nutzungen, und ebenfalls die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Recht schnell kamen darüber hinausgehende Änderungswünsche auf und ich sage gleich: Wir sind noch nicht am Ende. Die Novellierung der Landesbauordnung wird im nächsten Jahr weitergehen und das ist auch gut und richtig so.
Intensiv, meine Damen und Herren, diskutierten wir über das Thema Wasserzähler. Am Ende haben auch wir Grünen uns durchringen können, nicht länger auf den verpflichtenden Einbau bis 2020 zu bestehen, sondern auch einen zeitgleichen Einbau im Zuge von Renovierungen oder sonstigen Arbeiten an den Trinkwasserleitungen zu akzeptieren. Das ist geboten, denn eine Nachrüstung von Wasserzählern ist nicht ohne Kosten zu haben. Und diese Kosten können und würden nach geltendem Recht auf die Mieter*innen umgelegt werden.
Daran etwas zu ändern, läge gesetzgeberisch auch nicht in unserer Hand. Eine Mietzinserhöhung von mindestens 100 Euro im Jahr, nur für diese Wasseruhr, wäre die Folge gewesen. In Zeiten, wo überall zu hohe, aus dem Ruder laufende Mieten beklagt werden, ist es ein sinnvolles Signal der Landesregierung, hier nicht auf Vorschriften zu bestehen, die am Ende zu weiterer Belastung von Bürger*innen führt.
Dennoch ist dieser ur-grüne Ansatz nicht nur unsinnig und schikanös. In Hamburg drehten sich die Uhren schneller, dort ist der verpflichtende Einbau von Wasserzählern seit 2014 Vorschrift und damit längst Standard. Grundsätzlich halten wir den Einbau für sinnvoll. Er sorgt für mehr individuelle Gerechtigkeit: Wer in einem Mehrparteienhaus viel verbraucht, muss auch viel bezahlen. Wer jährlich seine individuelle Wasserrechnung bezahlt, nicht eine Pauschale, wird ein anderes Bewusstsein für diesen Posten entwickeln. Und das ist ein wichtiger Punkt. Trinkwasser aus der Leitung ist nicht selbstverständlich. Der achtsame, sparsame Umgang mit Wasser als Lebensmittel muss uns wieder deutlich werden.
Für viel Gesprächsbedarf sorgten die Gewächshäuser und Folientunnel. Bisher unterlag das Aufstellen großer, begehbarer Tunnel einer Genehmigungspflicht. Ebenso wie Gewächshäuser, sollen sie genehmigungsfrei aufgestellt werden können, zumindest für den saisonalen Gebrauch. Auch dieses war ein kritischer Punkt für uns.
Um am Markt erfolgreich zu produzieren, so die Aussage, der Produzent*innen, ist es in unseren Breiten längst üblich, Kulturpflanzen unter Folientunneln vor Witterungseinflüssen zu schützen, vorzuziehen oder zu früherer Reife zu bringen. Das ist durch den Einsatz von Agrarfolien im großen Stil erst machbar geworden. Hier möchte ich in keine Grundsatzdiskussion einsteigen, aber ich frage mich schon manchmal, ob es notwendig ist, Wochen vor der Zeit frische Erdbeeren essen zu können.
Über einen anderen, für uns wichtigen Punkt haben wir noch nicht abschließend beraten: Die Definition einer zulässigen Geschosshöhe. Ein wichtiger Aspekt beim Ausbau von Dachgeschossen und damit ein wesentlicher Mosaikstein der Innenverdichtung, die wir Grüne zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für dringend notwendig halten. Hier muss nach gebessert werden, aber wie ich am Beginn sagte: Mit der Überarbeitung der Landesbauordnung sind wir nicht am Ende, es wird in 2019 weiter gehen.
Vielen Dank.