Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das heute (27.11.2018) den Planfeststellungsbeschluss zum vierten Bauabschnitt der A20 für rechtswidrig erklärt hat, sagt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass die Naturschutzbelange, hier vor allem das Fledermausquartier und das Flora-Fauna-Habitat Schutzgebiet der Segeberger Kalkberghöhen, durch die bisherigen Planungen der A20 nicht ausreichend geschützt werden. Wieder einmal ist die Landesplanungsbehörde in ihrer Systematik und Prüfungstiefe erheblich hinter den rechtlichen Anforderungen zurück geblieben – wie schon so oft bei der Planung der A20. Bisher konnte die A20 aufgrund von Planungspfusch nicht weiter gebaut werden und nicht aufgrund des Widerstands der Naturschutzverbände.
Für uns steht fest: Naturschutz ist kein lästiges Hindernis, sondern eine Notwendigkeit.
Eine Planung mit der Brechstange, wie sie kurz vor der Landtagswahl durch den ehemaligen SPD-Minister Meyer stattfand, hat nichts gebracht, sondern den Bau der A20 um Jahre zurückgeworfen. Schlechte Planung bleibt schlechte Planung. Stattdessen muss mehr Wert auf sachgerechte Verfahren gelegt werden. Daran werden wir Grüne uns konstruktiv beteiligen. Wer wirklich die A20 voranbringen will, muss frühzeitig den Dialog auf Augenhöhe mit allen Beteiligten suchen. Wer jedoch die Axt ans Verbandsklagerecht legen will, wird auf Widerstand bei uns stoßen.
Das jetzige Urteil bietet auch die Möglichkeit, über den Tellerrand zu schauen und alternative Trassenverläufe zu prüfen, wenn sie zu einer schnelleren und nachhaltigeren Lösung führen. Dafür haben wir Grüne alternative Trassenverläufe vorgeschlagen, die schneller und kostengünstiger umgesetzt werden könnten.