PM#027.19 · Sturmschäden: Über Verfahrensvereinfachungen nachdenken

PM#027.19 · Sturmschäden: Über Verfahrensvereinfachungen nachdenken

Rede im Plenum des Landtages
Zusätzlicher Kurzbeitrag

Es gilt das gesprochene Wort! TOP 22 – Mündlicher Bericht zu den Auswirkungen der Sturmschäden auf die touristische Infrastruktur. Dazu sagt der tourismuspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren,

meine Fraktion dankt dem Wirtschaftsminister, dass er uns heute den Bericht des Landes zu den Auswirkungen der Sturmschäden vorgestellt hat.

Wenn wir über Extremwetterlagen nachdenken, aus denen ja schnell Sturmschäden entstehen können, kommen wir gedanklich relativ schnell zum Klimawandel. Der Klimawandel ist längst nicht mehr weg zu denken, wer das leugnet, verdreht die Realität. Aber darum geht es heute nicht. Es geht um Schäden an Küstenabschnitten und um den Erhalt unserer touristischen Infrastruktur.

Der Tourismus in Schleswig-Holstein hat sein Umsatzziel für 2025 bereits im vorletzten Jahr überboten. 2017 wurde ein Bruttoumsatz von knapp 9,5 Milliarden Euro erwirtschaftet, 37,7 Prozent mehr als 2012. Die Strategie sah bis 2025 ein Plus von 30 Prozent voraus. Das gilt wohl gemerkt für das ganze Land.

Aber die Attraktivität unserer Küsten wirkt auch bis in das Landesinnere. Die Nähe zu Nord-und Ostsee von jedem Ort in Schleswig-Holstein aus macht unser Land zu einem begehrten Urlaubsland. Grundsätzlich sehen wir es als öffentliche Aufgabe an, dort, wo öffentliche Infrastruktur beschädigt ist, diese Schäden auch mit öffentlichen Mitteln zu beheben. Das gilt für jede Straße, für jeden öffentlichen Wander-oder Radweg an der Küste, für Uferpromenaden ebenso wie für Seebrücken oder die Landesschutzdeiche, die es auch an der Ostsee gibt.

Hier sind kommunale Gelder für den Bau geflossen, sie müssen auch kommunal erhalten werden. Oft geht es aber auch um Schäden an Privateigentum, welches durch Sturm oder Unwetter beschädigt wird.

Wir alle kennen die netten, unkomplizierten Pommesbuden, Cafés oder Strandsaunen, die direkt am Strand stehen und in einer Saison wie im letzten Jahr rappelvoll besucht worden sind. Natürlich sind diese Tourismusangebote gewollt und auch sehr attraktiv für die Gäste. Dennoch sind sie rein private Unternehmen und hier kann und sollte aus unserer Sicht die öffentliche Hand nicht einspringen.

Der in Schönberg zu verzeichnende Schaden beläuft sich auf rund 700.00 Euro, Heiligenhafen meldet Sturmschäden von über eine Million Euro. Extreme Kosten sind unter Umständen nicht aus der Gemeindekasse finanzierbar. In der Vergangenheit hat es immer wieder Mittel aus Sondertöpfen vom Land gegeben.

Das ist gut so, denn wie bereits gesagt, sind unsere Strände und Küsten für den Tourismus ein kostbares Gut. Und dieses Gut muss zu Beginn der Saison intakt und erlebbar wieder hergestellt sein. Genau hier wird es schwierig: Die Verfahren der Mittelbeantragung beim MELUND oder beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein sind komplex, die Wege dauern lang.

Ein heftiger Sturm im Januar kann einen glanzvollen Saisonstart zu Ostern schon sehr erschweren. Insofern sollte über eine Verfahrensvereinfachung nachgedacht werden. Vielen Dank.

Pressemitteilung zum Downloaden (PDF)