Artenvielfalt und Klimaschutz gehören zusammen

Artenvielfalt und Klimaschutz gehören zusammen

PM#208.19 · Es gilt das gesprochene Wort! TOP 22 – Straßenbegleitgrün aufwerten – Blühstreifen am Fahrbahnrand anlegen. Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:

Liebe Kolleg*innen, 1992 wurde auf dem UN-Umweltgipfel nicht nur die Serie der Klimakonferenzen begonnen, sondern auch, etwas weniger bekannt, die Konvention über die biologische Vielfalt – kurz CBD – unterzeichnet. Sie ist am 29. Dezember 1993 völkerrechtlich in Kraft getreten und wurde auch von Deutschland ratifiziert.

Ziel war es, bis 2010 den Verlust der biologischen Vielfalt signifikant zu verlangsamen. Daraufhin wurde ein strategischer Plan mit zwanzig konkreten, messbaren und mit Indikatoren hinterlegten Zielen erstellt.

Wie der Bericht des Weltbiodiversitätsrates nun zeigte, sind von den geschätzt acht Millionen Tier- und Pflanzenarten weltweit inzwischen rund eine Million vom Aussterben bedroht. Nicht nur durch den Bericht ist mittlerweile neben dem Klimaschutz auch das Thema Artenschutz populär geworden. Wir haben dieses Thema schon seit Jahren auf der Tagesordnung. „Schleswig-Holstein blüht auf“, das Programm unseres Umweltministeriums, hat unser Land bereits bunter gemacht. Bemühungen, weitere Flächen zu akquirieren, laufen schon längst.

Rund 700 km² unseres Landes sind Verkehrsflächen, hauptsächlich Straßen. Nebenbei bemerkt: Das ist mehr als doppelt so viel wie wir für die Windkraft diskutieren. 10 Prozent dieser Verkehrsflächen bieten im Rahmen des Straßenbegleitgrüns Potential als Grün- oder Offenland. Das ist ähnlich viel, wie die zurzeit noch bestehende Wertgrünlandfläche in Schleswig-Holstein.

Straßen- und Wegeränder stellen zudem Biotopverbundkorridore dar, über die sich zum Teil sehr effektiv verschiedene Arten verbreiten können. Das zeigt das große Potential, das sich aus einer Nutzung des Straßenbegleitgrüns für Biodiversität ergibt.

Doch der Nutzung sind durchaus auch Grenzen gesetzt. Schutz vor Erosion sowie freie Sichtachsen an Kreuzungen und Kurven und auch die Pflege muss berücksichtigt werden. Mähen ist an vielen Stellen notwendig, verträgt sich aber nicht mit mehrjährigen Blühstreifen.

Rund 2.000 km Fernstraßen und knapp 4.000 km Landstraßen sind in der Trägerschaft des Landes. Weitere rund 4.000 km werden von den Kreisen bewirtschaftet. Aus diesem Grund begrüßen wir, dass die Landesregierung nicht nur im eigenen Verantwortungsbereich handelt, sondern ihre Kompetenz auch den Kommunen zur Verfügung zu stellt.

Ein entsprechender Handlungsleitfaden für Straßenmeistereien, Kreise, Städte und Gemeinden sowie der interessierten Öffentlichkeit ist bereits seit Jahren in Kooperation zwischen MELUND, LLUR, Artenagentur und LBV.SH in Arbeit. Er soll im Herbst dieses Jahres vorliegen.

Artenvielfalt und Klimaschutz gehören zusammen. Wir Menschen hängen von beidem ab. Biodiversität ist ein zentrales Thema. Wir sind da dran.

Pressemitteilung (PDF)