Es gilt das gesprochene Wort! TOP 13 + 42 – Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum. Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Sehr geehrtes Präsidium, Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ansinnen dieser Volksinitiative, ich sage es gleich, ist mir von Grund auf sympathisch. Sie liegt ursächlich in einer zunehmend um sich greifenden Wohnungsnot, verbunden mit einem unangemessen hohen Mietzins in den großen Städten. Und sie steht für einen berechtigten Wunsch, eine Empörung und die klare Forderung: Darum soll der Staat sich kümmern. Und dieses aufkommende, innerliche Bild ist für mich sehr gut zu verstehen.
Daneben steht die ebenfalls berechtigte Frage: braucht es dafür eine Verfassungsänderung? Kann dieses drängende Problem dadurch gelöst werden? Ist das die richtige Adresse und vor allem: beseitigt eine Verfassungsänderung die prekäre Situation, hervorgerufen durch den Wohnraummangel?
Wir haben Sorge, dass Frustrationen entstehen, wenn eine Forderung in die Verfassung aufgenommen wird, die als Individualrecht nicht einklagbar ist. Es gibt durchaus auch andere solche „Staatszielbestimmungen“ in dem Regelwerk. Dennoch, so sagen die Juristen, sollte eine Verfassung damit nicht überladen werden. Auch wenn das Anliegen wie in diesem Fall gut, verständlich und nachvollziehbar ist.
Wir Grünen setzen auf politische Lösungen, wie die Erhöhung des Wohngeldes, der Ankauf von Belegrechten und die Stärkung des genossenschaftlichen Wohnungsbaues. Wir wollen durch Programme Anreize schaffen, vorhandenen Wohnraum umzubauen. Die Schaffung von neuem Wohnraum im Bestand, also die Innenverdichtung ohne neuen Flächenverbrauch im Außenbereich, werden wir erheblich erleichtern. Die Anpassung der Landesbauordnung sollte bis zum Jahresende längst abgeschlossen sein.
Wir haben ein großes Maßnahmenpaket geschnürt und wir arbeiten weiter daran, dieses Thema ist wahrlich ganz oben auf der Agenda. Ich will dennoch noch ein paar Worte zu dieser Volksinitiative sagen: Das ist Basisdemokratie pur, meine Damen und Herren, und per se zu unterstützen. Knapp 40.000 Menschen – nötig wären nur 20.000 gewesen – haben hierfür unterschrieben und sprechen sich damit für dieses Ansinnen aus. Wird diesem Anliegen von uns nicht zugestimmt, kann innerhalb von vier Monaten ein Volksbegehren beantragt werden.
Ein Volksbegehren verlangt 80.000 Unterschriften innerhalb eines halben Jahres. Sollte das aber zustande kommen, dann muss es einen Volksentscheid geben und dann entscheidet die Bevölkerung tatsächlich über dieses Anliegen. Das ist eine gute Sache. Wir klagen über Politikverdrossenheit und über mangelnde Wahlbeteiligung. Wenn die Bürger*innen in Schleswig-Holstein sich äußern, abstimmen und votieren, dann ist das für mich persönlich richtig und sofort zu akzeptieren.
Auch die Europawahl hat uns gezeigt, dass die Menschen sich einbringen wollen und ihre Anliegen nicht nur definieren, sondern auch klar einfordern. Ich werde gern mit den Vertreter*innen der Initiative ins Gespräch kommen, die Beratungen aufnehmen und freue mich auf eine konstruktive Lösung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.