Änderung der Landesbauordnung

Änderung der Landesbauordnung

PM#349.19 · Es gilt das gesprochene Wort! TOP 3 – Änderung der Landesbauordnung. Dazu sagt der wohnungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute einen Gesetzesentwurf vorliegen, und zumindest mir macht es große Freude, darüber zu reden. Aus meiner Sicht sind wir einen wichtigen Schritt vorangekommen in der Umsetzung von Maßnahmen gegen den Wohnraummangel. Die steigenden Miet- und Wohnkosten in ganz Deutschland sind hinreichend bekannt. Zur Schaffung von Wohnraum im Bestand liegt uns heute in zweiter Lesung eine Änderung der Landesbauordnung vor.

Die einzelnen Änderungen haben wir in der 22. Landtagsitzung ausführlich besprochen. Wir haben zügig für innerstädtische Verdichtungserleichterung gesorgt und das ist gut. Aber das wird nicht ausreichen:

Die Jamaika-Koalition hat mit ihrem 7-Punkte-umfassenden Maßnahmenpaket „Instrumente zur Entlastung der Wohnungssituation“ im März dieses Jahres einen guten weiteren Weg beschritten. Wir haben darin auf Instrumente verzichtet, die wir gern behalten hätten – das will ich nicht beschönigen.

Es ist uns nicht leicht gefallen; wir Grüne in Schleswig-Holstein haben uns als Koalitionspartner*innen gegen den Grünen Bundestrend gestellt, gegen die Grüne Linie. Wir haben uns darauf verständigt, dass es „geeignetere“ Instrumente als die Mietpreisbremse geben wird. Darauf lassen wir uns ein, aber wir fordern sie auch ein! Und zwar nicht irgendwann einmal, sondern es muss ein zeitlicher Rahmen definiert werden, in dem diese Instrumente auch realisiert sein müssen.

Regierten wir allein, gäbe es wesentliche weitere Punkte, deren Umsetzung wir anschieben wollten – unter anderen wären das: Ein Bundesprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ – für eine Million dauerhaft günstige Mietwohnungen. Sozialwohnungen zielgerichtet anbieten und zwar an Menschen, die sonst große Schwierigkeiten haben, normale Mieten zu stemmen. Warmmietenneutrale energetische Sanierungen ermöglichen. Revolvierende Bodenfonds einrichten, um mehr Baugrund kommunal zu erwerben für eine langfristige und ökologisch nachhaltig ausgerichtete Bodenentwicklungspolitik. Eine Quote für sozialen Wohnungsbau von mindestens 30 und bis zu 50 Prozent bei jedem Neubau. Bei Zweckentfremdungen zur Herstellung der Wohnnutzung konsequent eine*n Treuhänder*in einzusetzen.

Das sind nur ein paar Punkte, aber wir regieren in einer Koalition und dazu stehen wir! Es gibt, liebe Kollege*innen von der SPD, verschiedene Stellschrauben, an denen gedreht werden kann: Das ist im Rahmen der Einzelförderung das Wohngeld. Es ist für uns unstrittig, Wohngeld muss erhöht werden. Da ist das immer größer werdende Problem der Baukosten – die sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen und hier müssen wir weiter ansetzen.

Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen ist vorbildlich in ihrem Engagement auf diesem Sektor unterwegs. In Kooperation mit der IB Schleswig-Holstein wurden Modelle für den sozialen Wohnungsbau entwickelt, deren Realisierung für unter 2.000,- €/m² möglich ist.

Die Herangehensweise auf unterschiedlichen Wegen, ist, was wir brauchen. Um die großen Probleme unserer Zeit zu lösen, braucht es genau solche komplexen Lösungsansätze. Dass eine geänderte LBO nicht auf einen Schlag die Wohnungsnot beheben kann, ist klar. Aber sie ist ein kleines Rädchen, was das große Rad voran bringen wird. Die Grundvoraussetzung für günstigen Wohnraum, ist das Vorhandensein von ausreichendem Wohnraum! Vielen Dank.

Pressemitteilung (PDF)