PM#374.19 · Zum Vorschlag der SPD qualifizierte Mietspiegel mit Landesmitteln zu fördern, sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Wie über den SPD-Antrag und die Forderung nach einem qualifizierten Mietspiegel entschieden wird, das wird sich bei der nächsten Landtagssitzung zeigen. Es ist jedoch keineswegs so, dass Mieter*innen in Schleswig-Holstein diesbezüglich Rechtsunsicherheit haben. Das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein anerkanntes, fest definiertes und auch wirksames Mittel. Es ist auch heute nicht so, dass willkürlich Mieten erhöht werden dürfen. Besonders in Gebieten mit angespannter Lage, die bisher unter die Mietpreisbremsenverordnung fielen, sind die Vergleichsmieten in anerkannten, z. B. städtischen Portalen nach zu lesen.
Was zu „langwierigen Rechtsstreitigkeiten“ führt, ist die komplizierte Darlegungspflicht, die bislang von Mieter*innen verlangt, den Vermieter*innen ihr Fehlverhalten zu beweisen. Durch eine Bundesratsinitiative der Landesregierung soll die Beweislast umgekehrt werden, und das ist eine ganz erhebliche Erleichterung zum Schutz vor überteuerten Mieten.