PM#437.19 · Zum Ausbau der Marschbahn sagt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Zur Landtagsdebatte über den Ausbau der Marschbahn lagen noch keine konkreten Vorschläge zum Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz vor. Nun ist die Katze aus dem Sack. Natürlich wollen wir Grüne auch den schnellen Ausbau der Marschbahn, doch nicht so. Wie heißt es so schön: „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.“
Der vorliegende Gesetzesentwurf aus dem Hause Scheuer ist Murks. Scheuer schießt weit über das Ziel hinaus und schleift dabei alle Beteiligungsrechte von Ländern, Kreisen, Gemeinden, Bürger*innen und Umweltverbänden. Hat der Bundestag erst einmal ein Projekt beschlossen, kann nichts mehr gegen diesen Beschluss vorgebracht werden, es bleibt nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Das werden sich die Leute nicht gefallen lassen und schon aus Prinzip vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Es besteht die Gefahr, dass notwendige Maßnahmen auf Jahrzehnte ausgebremst werden.
Wir können nur froh sein, dass die Marschbahn derzeit nicht im Gesetz enthalten ist. So ein Marschbahnausbremsungsgesetz wird keine Grüne Unterstützung erfahren. Planen mit der Brechtstange per Verordnungsermächtigung wird die Politikverdrossenheit und den Widerstand der Bürger*innen nur beflügeln. Wir werden uns im Bundesrat für eine Planungsbeschleunigung einsetzen, die auf eine bessere und frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine faire Kooperation mit Umweltverbänden setzt. Wer sorgfältig plant, wird auch schnell fertig werden. Unser ehemaliger Umweltminister Robert Habeck hat gezeigt, dass man mit Umsicht schnell und umfassend vorankommen kann. Seine Planung wurde nicht beklagt, weil er den Leuten nicht vor den Kopf gestoßen hat. Wir stehen für diese Planungskultur.