Einladung des Petitionsausschusses zur offene Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger

Einladung des Petitionsausschusses zur offene Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger

Als Mitglied des Petitionsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtages bin ich Berichterstatter für Nordfriesland. Am 20. Januar 2020 um 16 Uhr laden wir interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Nordfriesland zu einer Sprechstunde in den Sitzungssaal „Husum“ im Kreishaus, Marktstr. 6 in Husum ein.

Fühlen Sie sich durch staatliche Stellen in Schleswig-Holstein ungerecht behandelt? Sind Sie mit der Arbeitsweise von Behörden und Ämtern nicht einverstanden? Sie können Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch direkt mit mir beraten und bei Bedarf eine Petition einreichen. Kommen Sie gerne spontan vorbei oder melden Sie sich unter der Rufnummer 0431/988 1018 oder per E-Mail unter petitionsausschuss@landtag.ltsh.de an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Schleswig-Holsteinischen Landtages:
www.landtag.ltsh.de/petitionen/petitionsausschuss

Über den Petitionsaussschuss: 
Keine Behörde ist unfehlbar und auch das beste Gesetz kann Mängel haben und auch die umfangreichste Verordnung kann einen bestimmten Sonderfall nicht bedacht haben. Petitionen geben Abgeordneten auch Aufschluss darüber, ob ein vom Landtag erlassenes Gesetz Lücken oder Schwachstellen hat und nachgebessert werden muss. Sobald der Ausschuss eine Petition erhalten hat, geht er der Sache nach. In der Regel bittet er die zuständige Verwaltung um Stellungnahme zu dem Anliegen. Dazu verfügt der Ausschuss über besondere Rechte. Sind der Sachverhalt geklärt und das vorgetragene Anliegen berechtigt, empfiehlt der Petitionsausschuss zum Beispiel Änderungen, Aufhebungen oder den Erlass von Behördenentscheidungen. Die Petenten werden schriftlich darüber informiert, wie der Petitionsausschuss entschieden hat.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss verfügt über 13 Mitglieder. Die Abgeordneten sind im Regelfall für bestimmte Gebiete als Berichterstatter zuständig. Diese setzen sich jeweils aus mehreren Wahlkreisen zusammen. Die Berichtsgebiete richten sich in der Regel nach dem Wohnort der Petenten.