Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert. Stand: 26. März 2020, 10.00 Uhr
Nicht zuletzt durch die am 17. März vereinbarte Schließung vieler Einzelhandelsunternehmen, Hotels und Übernachtungsbetriebe sowie die vielen ausbleibenden Veranstaltungen sind unsere Schleswig-Holsteinischen Unternehmen, Selbstständige und auch Arbeitnehmer*innen hart getroffen. Unser Ziel muss es sein, sie alle für die Zeit nach Corona bestmöglich abzusichern, d.h. einen zeitlichen Safe-Space für alle Betroffenen zu konstruieren.
I. Informationen zu den Maßnahmen des Landes Schleswig-Holstein
Die WT.SH (das ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes) hat auf ihrer Internetseite eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen in Folge von Corona sowie viele weitere hilfreiche Links und Tipps zusammengestellt. Über folgenden Link landet ihr direkt bei diesen Informationen:
Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen in Schleswig-Holstein
Auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetseite Informationen übersichtlich zusammengestellt:
COVID-19: Informationen zur Unterstützung für Unternehmen
Das Land hat eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, (Solo-)Selbstständigen und Gewerbetreibenden auf den Weg gebracht. Hier eine aktuelle Übersicht:
- Liquiditätshilfen des Landes: Um den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erleichtern, haben die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft ihre Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet und eine Hotline mit konkreten Ansprechpartnern für die Betriebe eingerichtet. Mehr Infos hier.
- Steuerstundungen für betroffene Unternehmen: Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten schwierigen wirtschaftlichen Situation hat das Finanzministerium steuerliche Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen ergriffen. Betroffene können Anträge auf Stundung der bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer stellen. Mehr Infos hier.
- Corona-Schutzschirm für Schleswig-Holstein.
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 18. März die Voraussetzung geschaffen für einen 500 Mio. Euro Fonds zur Unterstützung derer, die von der Corona-Krise besonders getroffen sind. Die Landesregierung hat am 20. März einen entsprechenden Corona-Schutzschirm für Schleswig-Holstein beschlossen. Nach der Verabschiedung der Bundesprogramme wurden die Maßnahmen im Landesprogramm am 24. März noch einmal angepasst.
Es sollen insgesamt 300 Mio. Euro in Form eines Mittelstandssicherungsfonds für Hotels und Gaststätten im Land als Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden in zwei Tranchen à 150 Mio. Euro ausgeschüttet. Die Mittel sollen zeitnah (Stand 24. März) bei der IB.SH beantragt werden können.
- Die Kredite des Landes sollen zwischen 15.000 und 750.000 Euro liegen.
- Laufzeit von 12 Jahren.
- Die ersten 24 Monate sollen tilgungsfrei sein.
- Die ersten 5 Jahre sollen zinslos sein.
- Zudem soll es ein (stark) vereinfachtes und beschleunigtes Antragsverfahren geben.
II. Informationen zu den Maßnahmen der Bundesregierung:
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, (Solo-)Selbstständigen und Gewerbetreibenden auf den Weg gebracht. Hierzu gehören:
- Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Mehr Infos hier.
- Aussetzen der Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen. Mehr Infos hier.
- KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft. Mehr Infos hier.
- Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige. Mehr Infos hier.
Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht Selbstständigen und Freiberufler*innen genau so zur Verfügung, wie kleinen, mittelständischen und Großunternehmen. Diese können ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.
Die Details des Programmes können dem Faktenblatt des Bundeswirtschaftsministeriums sowie der Internetseite der KfW entnommen werden. Das Wichtigste hier in Kürze:
- Zu beantragen bei den Hausbanken.
- Wird umgesetzt durch die Unterprogramme KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit – Universell
- Ganz wichtig: Für KMUs können umfangreich die jetzt so wichtigen Betriebsmittel mit 90% Haftungsfreistellung (gegenüber Banken und Sparkassen) finanziert werden.
- Zinssatz: Zwischen 1% und 1,46% p.a. für kleine und mittlere Unternehmen, sowie zwischen 2% und 2,12% p.a. für größere Unternehmen
- Extreme Verschlankung der Antragsprozesse: Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank.
Zudem wurde das Programm „Soforthilfe Corona – Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein“ ins Leben gerufen. Durch finanzielle Unterstützung des Bundes kann jetzt finanzielle Soforthilfe für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten in Schleswig-Holstein beantragt werden. Die Leistungen sind wie folgt unterteilt:
- Bis zu 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate für Unternehmen mit 5 oder weniger Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis zu 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate für Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Der Antrag kann von Unternehmen in Schleswig-Holstein kann direkt bei der IB.SH gestellt werden. Den Antrag findet ihr hier.
III. Auswirkungen der Corona-Situation auf die Konjunktur
Das ifo Institut hat in einer aktuellen Studie am 23. März bekanntgegeben, dass es davon ausgeht, dass das Coronavirus Deutschlands Wirtschaft Hunderte von Milliarden Euro Produktionsausfälle bescheren wird, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in die Höhe schießen lassen wird und den Staatshaushalt erheblich belasten wird. Je nach Szenario schrumpfe die Wirtschaft um 7,2 bis 20,6 Prozentpunkte. Das entspräche Kosten von 255 bis 729 Milliarden Euro.
Als Folge des Corona-Virus hatte das IfW Kiel am 12. März noch mit einem harten Konjunktureinbruch gerechnet, gefolgt von einer starken Gegenbewegung. Das BIP in Deutschland dürfte 2020 um 0,1 Prozent schrumpfen, 2021 dann um 2,3 Prozent zulegen. Ein solcher konjunktureller V-Effekt ist auch für den Euroraum und die Weltkonjunktur zu erwarten. Der staatliche Haushaltssaldo dürfte dieses Jahr nur noch leicht positiv und 2021 leicht negativ sein.
IV. Ansprechpartner*innen für finanzielle Unterstützung
Die Landes- und die Bundesregierung haben eine Vielzahl an Hilfen auf den Weg gebracht. Um einen Überblick zu bekommen findet ihr hier eine aktuelle Auflistung wo man Unterstützung bekommen kann.
- Unterstützung für Unternehmen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf durch KfW-Kredite
- Das KfW-Sonderprogramm der Bundesregierung wird umgesetzt u.a. über den KfW-Unternehmerkredit
- Weiterführende Informationen zu den KfW-Krediten findet ihr hier.
- Für die Beantragung wendet euch direkt an eure Hausbank.
- Bei allgemeine Fragen zu den unterschiedlichen Förderprogrammen oder Finanzierungsmitteln könnt ihr euch an folgende Institutionen wenden:
- Die WT.SH bietet Auskünfte über landesweite Unterstützung. Mehr Informationen hier.
- Die Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein sind wichtiger Ansprechparter für Förderungen aller Art. Mehr Informationen hier. Ihr könnt die Förderlotsen auch direkt unter 0431 9905-63365 oder foerderlotse[at]ib-sh.de kontaktieren.
- Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet zudem Unterstützung für kleine und Mittelständische Unternehmen. Weitere Informationen findet ihr hier. Ihr könnt euch auch direkt bei der Hotline unter 0431 5938-133 melden.
- Das Bundeswirtschaftsministerium bietet weitere Auskünfte. Informationen dazu findet ihr hier.
- Bei Fragen zu Steuerstundungen gibt es Hilfe bei den zuständigen Finanzämtern
- Die Presseinformation des Finanzministeriums dazu findet ihr hier.
- Um Stundungen zu beantragen, wendet euch an das für euch zuständige Finanzamt. Eine Übersicht der Finanzämter findet ihr auf der Internetseite des Finanzministeriums.
- Kurzarbeitergeld für Unternehmen
- Ansprechpartner ist die für den Bereich zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Informationen hier.
- Die Voraussetzungen für die Beantragung sind in diesem Video gut erklärt (Video Voraussetzungen)
- Verfahren der Beantragung (Video Beantragungsverfahren)
- Das Merkblatt bietet alle wichtigen Informationen zu dem Thema. Infos findet ihr hier.
- Die Servicenummer für Arbeitgeber lautet: 0800 455-5520
- Unterstützung für Gründer*innen und Jungunternehmen:
- Für junge Unternehmer*innen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, wird das KfW-Sonderprogramm der Bundesregierung umgesetzt über den ERP Gründerkredit. Weitere Informationen findet ihr hier.
- Zudem gibt es die Förderlotsen der IB.SH, die weiterhelfen können. Diese sind unter 0431 9905-63365 oder foerderlotse[at]ib-sh.de zu erreichen.
- Solo-Selbstständige
- Für finanzielle Unterstützung für Solo-Selbständige gilt ebenfalls das KfW-Sonderprogramm der Bundesregierung (Informationen siehe oben).
- Außerdem können auch Solo-Selbstständige Steuerstundungen beantragen (s.o.).
- Arbeitnehmer*innen
- Braucht ihr Unterstützung als Arbeitnehmer*in wegen Kündigungen oder Urlaubsgeld könnt ihr euch an die Gewerkschaften wenden.
- Zudem bietet das Bundeswirtschaftsministerium Auskunft für Bürger*innen. Das Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums erreicht ihr unter 030 18 615 6187 oder buergerdialog[at]bmwi.bund.de
- Das Bundesarbeitsministerium hat zudem ausführliche FAQs zusammengestellt: FAQs des BMAS
- Selbstständige mit Corona oder in Quarantäne
- Es besteht oftmals ein Anspruch auf Lohnerstattungen. Bei Informationen zu Lohnerstattungen, wendet euch an das Zuständige Gesundheitsamt. Die IHK Schleswig-Holstein hat hierfür eine Liste aller Kontaktdaten der Gesundheitsämter im Land zur Verfügung gestellt. Diese findet ihr hier.
- Im Fall des Verdienstausfalles bietet das Landesamt für soziale Dienste Unterstützung. Weitere Informationen hier.
- Die Berechnung erfolgt auf Basis eurer Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr.
- Das Antragsformular gibt es hier.
- Ihr könnt das Landesamt auch direkt unter 04621 806-0 oder post.sl[at]lasd.landsh.de erreichen.
- Liquiditätsschwierigkeiten
- Auch bei Liquiditätsschwierigkeiten kann die WT.SH weiterhelfen. Mehr Infos Hier.
- Zudem stehen auch die IBSH Förderlotsen zur Verfügung. Mehr Informationen hier.
- Kreative und Kulturschaffende – Abgaben an die KSK
- Denkt daran, eine Einkommensänderung bei der Künstlersozialkasse zu melden.
Vielen Dank an Joschka Knuth, MdL für die Bereitstellung dieser Informationen.