Bundestag und Bundesrat haben in der letzten Woche einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas beschlossen. Das Bundessozialministerium (BMAS) hat klargestellt, dass Sie nicht verpflichtet werden können, den gesamten Jahresurlaub für das laufende Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen, bevor Sie den Entschädigungsanspruch geltend machen könnt. Die Einzelheiten und das klarstellende Schreiben des BMAS findet ihr hier: