Die GEZ hat mitgeteilt, dass sich betroffene Unternehmen über ein Kontakt-Formular an die GEZ wenden und die befristete Aussetzung der Gebührenpflicht beantragen können:
https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html
Die GEMA hat angekündigt, ihren Kunden die Vergütungen für den Zeitraum der behördlichen Anordnungen zu erlassen. Gastgeber müssen dazu nichts veranlassen. Die Abbuchungen werden automatisch ruhend gestellt. Schon getätigte Abbuchungen sollen rückvergütet werden.
- Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen/ - Hinweise zu automatischen Abbuchungen finden Sie hier:
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/hinweis-zu-automatischen-abbuchungen/
(Quelle: DTV-Rundschreiben vom 31.03.2020)