GEZ-Gebühren und GEMA-Vergütungen

GEZ-Gebühren und GEMA-Vergütungen

Die GEZ hat mitgeteilt, dass sich betroffene Unternehmen über ein Kontakt-Formular an die GEZ wenden und die befristete Aussetzung der Gebührenpflicht beantragen können:

https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

Die GEMA hat angekündigt, ihren Kunden die Vergütungen für den Zeitraum der behördlichen Anordnungen zu erlassen. Gastgeber müssen dazu nichts veranlassen. Die Abbuchungen werden automatisch ruhend gestellt. Schon getätigte Abbuchungen sollen rückvergütet werden.

(Quelle: DTV-Rundschreiben vom 31.03.2020)