Soforthilfe-Antrag der IB.SH für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Soforthilfe-Antrag der IB.SH für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Das Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein bietet Finanzhilfen für die von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen und Soloselbständigen im Norden. Die Anträge sind online bei der IB.SH einzureichen. Alle Informationen sowie Unterstützungsbedingungen stellt die IB.SH online zur Verfügung:

Informationen der IB.SH zum Soforthilfeprogramm

Antrag zum Download (PDF, Stand 02.04.2020, 14.30 Uhr)

Upload-Portal für Anträge an die IB.SH