Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Finanzen.
Zur Veröffentlichung „Eckpunkte Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
Die IB.SH (Förderbank des Landes) bietet eine detaillierte Aufstellung der Bedingungen zur Soforthilfe auf ihrer Website an. Der entsprechende Antrag kann dort ebenfalls heruntergeladen werden, er findet sich auch auf andreastietze.de.
Zu den Informationen und zum Antrag auf Soforthilfe der IB.SH