Die IB.SH bietet aus dem Mittelstandssicherungsfonds Unterstützung für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die unmittelbar im Sinne der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23.03.2020 durch staatliche Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Wer und was genau gefördert wird, sowie alle Bedingungen stellt die IB.SH in einer Übersicht dar.
- Gepostet am 02. April 2020
- Coronahilfen-Tourismus