Unternehmen helfen einander durch unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung

Unternehmen helfen einander durch unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung

Im Zuge der Corona-Pandemie müssen viele Betriebe in Schleswig-Holstein ihren Betrieb einstellen oder zumindest einschränken. Viele beantragen zur Zeit Kurzarbeitergeld, um diese schwierige Zeit überbrücken zu können und es ist damit zu rechnen, dass in Kürze auch Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, die aktuell händeringend Arbeitskräfte suchen, um durch ihre Tätigkeit die grundlegende Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.

Eine mögliche Alternative, insbesondere mit dem Ziel, nach der Krise mit bewährtem Personal wieder zügig durchstarten zu können, ist die Überlassung des eigenen Personals an Betriebe, die akuten Personalbedarf haben (sogenannte Arbeitnehmerüberlassung). Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Voraussetzungen hierfür sind

1. Die betroffenen Arbeitnehmenden haben der Überlassung zugestimmt

2. Das Unternehmen will nicht dauerhaft als Arbeitnehmerüberlasser tätig sein

3. Die einzelne Überlassung erfolgt zeitlich begrenzt auf die aktuelle Krisensituation

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gibt es neben landwirtschaftlichen Betrieben auch andere Unternehmen, z.B. in der Produktion von Sanitätsgütern, dem Lebensmittelhandel, dem Gesundheitswesen und der Logistik, die dringend auf personelle Hilfe angewiesen sind.

Die Fachkräfte-Initiative (FI.SH) bieten Unternehmen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, zum einen akute Personalbedarfe branchenunabhängig auf ihrem Portal „Kurzfristiger Branchenwechsel“ zu inserieren, dort zum anderen auch akute Personalüberhänge zu kommunizieren und somit der Kurzarbeit oder weiteren Maßnahmen der Personalfreisetzung zuvorzukommen. Ziel ist es, beide Parteien auf diesem Weg zusammenzubringen und zur Arbeitnehmerüberlassung zu motivieren.

Aufgrund der aktuellen Situation kann unbürokratisch auf eine zeitlich begrenzte Arbeitnehmerüberlassung zurückgegriffen werden, ohne dass eine Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen muss.

Zum Portal „Kurzfristiger Branchenwechsel“