Heute (15.04.2020) hat Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit den Ministerpräsident*innen der Länder in einer Telefonkonferenz über die nächsten Schritte in der Corona-Krise beraten. Insbesondere eine Lockerung der Einschränkungen für die Wirtschaft wird nur langsam vonstatten gehen können, um die Gesundheit der Bevölkerung nicht zu gefährden. Auch werden die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Die Bundesregierung stellt hierzu eine Übersicht bereit. Die Kabinettsvorlage und den finalen Beschluss spiegelt zusätzlich fragdenstaat.de, um einer Serverüberlastung entgegenzuwirken.
Insbesondere für die Wirtschaft im Norden wichtige Punkte sind:
- Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
- Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
- Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.