Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen

Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen

Am 18.4.2020 hat die Landesregierung den Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen erlassen. Er ersetzt den Erlass vom 23. März 2020 sowie den Änderungserlass vom 02. April 2020 (Az. 23141/2020). Er gilt bis zum 3. Mai 2020. Der Erlass umfasst unter anderem Regelungen zu:

  • Schulen, Kindertagesstätten (inkl. Krippen), Kinderhorten, vergleichbare schulische Betreuungsangeboten, gewerbliche Betreuungsangebote
  • Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und Tagesstätten 
  • Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie von stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
  • Aufnahmebeschränkungen
  • Quarantänevorgaben
  • Krankenhausversorgung
  • Hochschulen
  • Frühförderstellen
  • und anderes

Erlass von Allgemeinverfügungen etc. zum Downloaden (PDF, Stand 18.4.2020)

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