Wir brauchen eine Lex Sylt zur Harmonisierung der Verkehrsströme zwischen Niebüll und Westerland

Wir brauchen eine Lex Sylt zur Harmonisierung der Verkehrsströme zwischen Niebüll und Westerland

Wir dürfen uns von der Corona-Krise nicht über andere politische Baustellen hinwegtäuschen lassen. Auf der Bahnstrecke zwischen Niebüll und Sylt hat sich die Lage aufgrund der Ausgangs- und Reisebeschränkungen zwar faktisch entspannt, sobald allerdings die Pendler*innen und Gäste dort wieder übersetzen, setzt auch das Chaos und die vielen Verspätungen wieder ein.

Deshalb brauchen wir jetzt eine Lex Sylt, um die Situation wirksam und schnell in den Griff zu bekommen. Mit der Lex Sylt werden alle Verkehre auf der Strecke im nächsten Vergabeverfahren 2025 vom Land aus einer Hand vergeben. Wenn man so will, wäre das eine Verstaatlichung des Verkehrs, der den freien Wettbewerb einschränkt. Dass das rechtens ist, bestätigt ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Schleswig-Holstein.

Das Gutachten hat zweifelsfrei ergeben, dass neben dem normalen Personennahverkehr auch die Autozüge Teil des Nahverkehrs sind. Das Land hat hier eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung, die durch die einzigartige Lage der Insel Sylt begründet ist. Da keine Straße nach Sylt führt, sind Einwohner*innen, Urlauber*innen und Arbeitende auf die Bahn angewiesen. Den Staat trifft somit eine besondere Verpflichtung, die Verkehre auf der Strecke zu organisieren.

Mit der Lex Sylt und vorbehaltlich der notwendigen Änderungen des Eisenbahnverkehrsrechts auf Bundesebene könnten 2025 alle Verkehre zwischen Niebüll und Westerland vom Land Schleswig-Holstein harmonisiert vergeben werden. So bleibt niemand auf der Strecke stehen und alle Zugarten können besser aufeinander abgestimmt fahren.

Wenn wir Grüne im Bund Verantwortung tragen, werden wir uns für die Lex Sylt stark machen – in enger Abstimmung mit den Menschen und zum Wohle der Region.

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Autozugverkehrsdienst (PDF)