Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie beschlossen. Die Gesamtsituation sieht vergleichsweise gut aus, sodass weitere Lockerungen in Reichweite rücken. Dennoch werden einige Maßnahmen noch lange gelten, andere regional spezifisch anzupassen sein.
Für Schleswig-Holstein insbesondere von Bedeutung ist die selbstverantwortliche, schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung (insbes. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen) mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz.
Hierzu tagt zur Zeit das Kabinett, morgen werden die für Schleswig-Holstein umzusetzenden Entscheidungen erwartet.