Lockerungen für Schleswig-Holstein: Tourismus und Gastronomie starten ab 18.5. unter Auflagen

Lockerungen für Schleswig-Holstein: Tourismus und Gastronomie starten ab 18.5. unter Auflagen

Heute hat Ministerpräsident Günther angekündigt, dass in Schleswig-Holstein ab Montag, 18. Mai der Tourismus und die Gastronomie unter Auflagen wieder starten soll. Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben. Bei allen jetzt vereinbarten Schritten werden die strengen Kriterien zu Hygiene und Abständen fortbestehen. Die wichtigsten Beschlüsse aus der Presseinformation der Staatskanzlei:

  • Die Öffnung der Gastronomie wird unter Auflagen zugelassen
  • Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben, die Wohnmobilstellplätze können geöffnet werden.
  • Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben – den Kreisen wird damit die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen.
  • Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.
  • Die stufenweise Erweiterung der Kinderbetreuung wird ermöglicht.
  • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen werden wieder zugelassen.
  • Die Öffnung von Bildungseinrichtungen in Teilen und unter Auflagen wird erlaubt.
  • Kleine Präsenzveranstaltungen in Hochschulen werden wieder möglich sein.
  • Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet.
  • Der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern wird unter Auflagen zulässig sein.
  • Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten werden unter Auflagen und mit Einschränkungen gestattet
  • Fahrschulen können den Betrieb aufnehmen, wenn sie Konzepte für Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.

Zum Dokument (PDF)