Leitfaden Mindestanforderungen an Hygienekonzepte der Landesregierung für gastronomische und Beherbergungsbetriebe (Öffnung ab 18.5.2020)

Leitfaden Mindestanforderungen an Hygienekonzepte der Landesregierung für gastronomische und Beherbergungsbetriebe (Öffnung ab 18.5.2020)

Die Landesregierung wird ab dem 18. Mai 2020 weitgehende Lockerungen auch für gastronomische und Beherbergungsbetriebe zulassen. Voraussetzung für das Öffnen und Wiederanfahren der Betriebe sind entsprechende Hygienekonzepte. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, die das Kabinett morgen, 16.5.2020 um 14.00 Uhr beschließen wird.

Um die Gastronomen aber auch die Kreise in Sachen Hygienekonzepte zu unterstützen, hat die Landesregierung einen Leitfaden verfasst, in dem sie die Mindestanforderungen an betriebliche Hygienekonzepte zusammengestellt hat. Auf dieser Grundlage können Gastronomen bereits heute mit der Erstellung Ihrer Hygienekonzepte beginnen bzw. die vorhandenen Konzepte daraufhin überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Öffnung ab dem 18.5. erfüllen.

Nur wer im gastronomischen Bereich mehr als 50 Personen bewirten möchte, muss sein Hygienekonzept der zuständigen Behörde anzeigen. Das bedeutet, dass Betriebe, deren Hygienekonzept aufzeigt,
·       auch mehr als 50 Gäste zeitgleich bewirten zu können und dabei
·       die Abstandsregeln einhalten zu können (ggfs. auch durch Raumteiler) und
·       Hygienemaßnahmen bei Mitarbeitern und Kunden wirksam umzusetzen,
dieses Konzept der zuständigen Behörden lediglich anzuzeigen haben. Eine Prüfung oder Genehmigung im Vorfeld ist nicht erforderlich.

Dokument zum Downloaden (PDF)

Übersicht des DEHOGA Schleswig-Holstein zum Leitfaden (PDF)

Neben dem Leitfaden gibt es vom Gesundheitsministerium noch eine handliche Übersicht zu den Eckpunkten der Maßnahmen aus dem (künftigen) §4 der Corona-Bekämpfungsverordnung, die mit Piktogrammen auflistet, welche Maßnahmen besonders wichtig sind:

Übersicht §4 Corona-Bekämpfungsordnung (PDF)