Ab dem 18.5.2020 gilt die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, welche das Kabinett gestern verabschiedet hat. Neben allgemeinen (Hygiene-)Anforderungen enthält die Verordnung unter anderem Auflagen zur Öffnung von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, für Veranstaltungen, Versammlungen, Gaststätten, den Einzelhandel, Dienstleister*innen und Handwerker*innen sowie Freizeit und Sport, Beherbergungsbetriebe und den ÖPNV.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 7. Juni 2020 außer Kraft.