Onlineportal für Entschädigung von Verdienstausfällen wegen Corona

Onlineportal für Entschädigung von Verdienstausfällen wegen Corona

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können jetzt in einem neuen Onlineportal beantragt werden. Unter https://ifsg-online.de stellen Bund und Länder ein Onlineverfahren zur Verfügung, mit dem Selbstständige oder Arbeitgeber für ihre Beschäftigten Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutz beantragen können – schnell, nutzerfreundlich und papierlos.

Schleswig-Holstein nimmt als eines von elf Bundesländern an dem neuen Verfahren teil. Die Daten werden dabei elektronisch an das Landesamt für soziale Dienste in Neumünster übermittelt, das die gestellten Anträge mithilfe einer speziellen Software bearbeitet. Das Projekt ist Teil der Verwaltungsdigitalisierung, die gemeinsam von Bund und Ländern im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes vorangetrieben wird.

Zum Online-Portal