Schleswig-Holstein nimmt als eines von elf Bundesländern an dem neuen Verfahren teil. Die Daten werden dabei elektronisch an das Landesamt für soziale Dienste in Neumünster übermittelt, das die gestellten Anträge mithilfe einer speziellen Software bearbeitet. Das Projekt ist Teil der Verwaltungsdigitalisierung, die gemeinsam von Bund und Ländern im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes vorangetrieben wird.
- Gepostet am 20. Mai 2020
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