Schleswig-Holstein kann sich angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie auf weitere Lockerungen der Regeln in einer Reihe von Lebensbereichen einstellen. Darauf haben sich die Spitzen der Koalition heute (2. Juni) in Kiel verständigt. Das Kabinett wird die Erleichterungen mit einer entsprechend überarbeiteten Verordnung am kommenden Freitag beschließen. Das dann gültige Regelwerk wird ab dem 8. Juni gelten.
Zu den Lockerungen gehört die Erlaubnis zum Öffnen der Freizeitparks in Schleswig-Holstein sowie der Freibäder im Norden mit entsprechenden Konzepten der Betreiber über Abstandsgebote und Hygieneregeln. Auch Hallenbäder sollen grundsätzlich mit entsprechenden Konzepten und Auflagen wieder öffnen dürfen.
Auch Wellnessbereiche etwa in Hotels dürfen ihren Betrieb grundsätzlich mit entsprechenden Maßnahmen oder Einschränkungen, die bis Freitag erarbeitet werden, wiederaufnehmen. Gastronomischen Betrieben, deren Öffnungszeiten bisher auf 22 Uhr beschränkt sind, dürfen von kommenden Woche an bis 23 Uhr geöffnet haben.
Weitere Erleichterungen werde es auch bei den Bestimmungen zu den Kontaktverboten geben. So seien Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum wieder zulässig. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, die vor allem den ÖPNV sowie Einkäufe betrifft, bleibe bestehen.
Das Landeskabinett hat heute (2. Juni) zudem ein Veranstaltungsstufenkonzept beschlossen, das ein stufenweises Zulassen unterschiedlicher Veranstaltungsformate vorsieht. Weiterer Lockerungsschritte werden ebenfalls mit der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus bzw. dem Erlass geregelt, die ab Montag, 8. Juni, gelten sollen.
Seit 18. Mai gilt: Veranstaltungen mit Sitzungscharakter wie Vorträge, Lesungen, Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte mit sitzendem Publikum sind unter Auflagen und einer Beschränkung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf maximal 50 Personen erlaubt.
Ab Montag, 8. Juni, wird nach dem heute beschlossenen Konzept gelten:
- Veranstaltungen mit Sitzungscharakter, bei denen Abstände eingehalten werden können und ein geringes Maß an Interaktion besteht sowie die Teilnehmer in der Regel erfasst werden und feste Plätze haben (z.B. Vorträge, Lesungen, Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte mit sitzendem Publikum): Diese sind mit entsprechenden Maßnahmen im Außenbereich für bis zu 250 Gäste zugelassen und bei Veranstaltungen dieser Art in geschlossenen Räumen können bis zu 100 Personen teilnehmen.
- Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, bei denen Abstände überwiegend eingehalten werden können (z.B. Messen, Flohmärkte, Landmärkte): Diese sind mit entsprechenden Maßnahmen im Außenbereich für bis zu 100 Personen, die sich maximal gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, zugelassen. Die Einhaltung des Abstandsgebots, der Hygienemaßnahmen und der Zugangskontrollen ist in der Regel von Ordnungskräften zu kontrollieren, die vom Veranstalter gestellt werden müssen. Auf solchen Veranstaltungen dürfen zudem keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.
- Gruppenaktivitäten, bei denen das Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann, da ein hohes Maß an Interaktion besteht (z.B. Familienfeiern, Empfänge oder Exkursionen): Diese sind mit festem und bekanntem Publikum im Außenbereich mit entsprechenden Maßnahmen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
Ab 29. Juni ist nach dem Konzept vorgesehen:
- Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, bei denen Abstände überwiegend eingehalten werden können (z.B. Messen, Flohmärkte, Landmärkte): Diese sind mit entsprechenden Maßnahmen im Außenbereich für bis zu 250 Personen, die sich maximal gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, zugelassen. Im Innenräumen sind sie bis mit maximal 100 Personen zugelassen. Die Einhaltung des Abstandsgebots, der Hygienemaßnahmen und der Zugangskontrollen ist in der Regel von Ordnungskräften zu kontrollieren, die vom Veranstalter gestellt wer-den müssen. Auf solchen Veranstaltungen dürfen zudem keine alkoholischen Ge-tränke ausgeschenkt werden.
- Gruppenaktivitäten, bei denen das Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann, da ein hohes Maß an Interaktion besteht (z.B. Familienfeiern, Empfänge oder Exkursionen): Diese sind mit festem und bekanntem Publikum im Außenbereich mit entsprechenden Maßnahmen auch in Innenräumen mit entsprechenden Maßnahmen mit bis zu 50 Personen erlaubt sein.
Die Landesregierung beabsichtigt, basierend auf dem Veranstaltungskonzept zu gegebener Zeit weitere Öffnungsschritte im Veranstaltungsbereich festzulegen. Der Zeitpunkt für diese Lockerungen ist abhängig von der infektionsmedizinischen Lage, die fortlaufend bewertet wird. Anhand dieser sollen einzelne Öffnungsschritte mit konkreten Terminen hinterlegt werden. Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August untersagt. Vor diesem Datum wird eine Neubewertung erfolgen, anhand derer dann über das weitere Vorgehen entschieden wird. Großveranstaltungen und offene Stufen im Konzept sind also nicht automatisch ab dem 1.9.2020 erlaubt.
Das Stufenkonzept im Internet: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-veranstaltungen