Ab 25. Juni 2020: Neue Reiseregeln in Schleswig-Holstein für Reisende innerhalb Deutschlands

Ab 25. Juni 2020: Neue Reiseregeln in Schleswig-Holstein für Reisende innerhalb Deutschlands

Ab dem 25.6.2020 gelten in Schleswig-Holstein neue Regeln für Reisende innerhalb Deutschlands. So müssen Urlauber*innen aus deutschen Corona-Hotspots nach Einreise in Schleswig-Holstein für zwei Wochen in Quarantäne. Ausgenommen ist, wer einen negativen Corona-Test vorlegen kann. Die Landesregierung hat beschlossen, dass dieser nicht älter als 48 Stunden sein darf und durch ein ärztliches Zeugnis nachweisbar sein muss. Als Corona-Hotspot gilt ein Gebiet, in dem es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gegeben hat. Maßgeblich sind die Landkreis-Einstufungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Wer ohne negativen Test aus einem Risikogebiet einreist, muss sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben, um sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort abzusondern. Nicht zur Absonderung geeignet sind beispielsweise Campingplätze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, welche genutzt werden müssten. Sofern es die Gegebenheiten vor Ort erlauben, ist grundsätzlich eine Quarantäne in einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer möglich – z. B. bis zum Vorliegen eines Testergebnisses.

Grundsätzlich nicht von der Quarantäne-Regelung betroffen sind Personen, die …

  • … nur zur Durchreise nach Schleswig-Holstein einreisen; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen;
  • … beruflich bedingt grenzüberschreitend für den Transport von Personen, Waren und Gütern auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zuständig sind;
  • … sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen in einem Risikogebiet aufgehalten haben;
  • … täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen;
  • … sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Informationen auf schleswig-holstein.de

Übersicht des NDR

Fragen und Antworten zu den Quarantäneregelungen der Landesregierung

Ergänzungsverordnung zum Downloaden (PDF)