Das Land hat den Bußgeldkatalog zur Coronaverordnung angepasst. Die Angabe falscher Kontaktdaten kann nun mit 1.000 Euro Strafe geahndet werden.
Im Zuge der Anpassung wurde eine Bußgeldhöhe für folgende Tatbestände festgelegt:
- Für Großveranstaltungen wie Märkte oder Messen mit mehr als 1.500 bzw. 750 Besucher:innen wird ein Verstoß gegen die neu hinzugekommene Verpflichtung zur Kontaktdatenerhebung mit 1.000 bis 3.000 Euro bußgeldbewährt.
- Auch für Sportveranstaltungen werden Verstöße gegen die Pflicht zur Gewährleistung der Hygienestandards, zu Aushängen und gegen die jeweiligen Veranstaltungsanforderungen in die bereits vorhandenen Bußgeldtatbestände aufgenommen.
- Für die Prostitution werden zunächst die entsprechenden Verstöße gegen die Pflicht zur Erstellung von Hygienekonzepten und die Kontaktdatenerhebung ebenfalls in die bereits vorhandenen Bußgeldtatbestände aufgenommen. Der Bußgeldrahmen beträgt hier 1.000 bis 4.000 Euro