Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Antragsfrist für die sogenannte Überbrückungshilfe bis zum 9. Oktober zu verlängern. Unternehmen, die für die zurückliegenden Monate Juni bis August noch Überbrückungshilfen erhalten wollen, können bis einschließlich 9. Oktober einen Antrag stellen. Darauf haben sich nun Bund und Länder verständigt. Ursprünglich sollte die Antragsfrist für diese erste Unterstützungsphase am 30. September enden. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Monate September bis Dezember 2020. Anträge hierfür können voraussichtlich ab Mitte Oktober über Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschafts- oder Buchprüfer gestellt werden.
Auch das Land hat seine Förderinstrumente noch einmal deutlich aufgestockt habe. So ist beispielsweise der Härtefall-Fonds um 15 Millionen Euro aufgestockt worden. Aus dem Fonds können Unternehmen mehrjährige tilgungs- und zinslose Darlehen aufnehmen, um die Einbußen durch Corona zu bewältigen.