Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden
Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort unter folgendem Link gestellt werden:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Erste Auszahlungen soll es ab Freitag geben können, zunächst einmal nur für Direktanträge, also nur die Anträge der Soloselbständigen bis maximal 5000€. Die Direktanträge sollen vollautomatisch geprüft und – sofern keine Beanstandungen vorliegen – auch bewilligt werden (sog. Dunkelbearbeitung). Die Auszahlungen erfolgen dann über die Bundeskasse.
Den aktuellen Stand der FAQ zur Novemberhilfe (gemeinsam mit FAQ zu den Überbrückungshilfen I und II) gibt es hier online:
Weitere FAQ unter: