Pressemitteilung Nr. 325.21 · Es gilt das gesprochene Wort! TOP 15 – Studentischer Wohnraum in Schleswig-Holstein
Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn durch die Corona-Krise und die damit verbundene digitale Lehre die Nachfrage nach studentischem Wohnraum – zumindest beim Studentenwerk – kurzfristig zurückgegangen ist, so ist die Wohnungssituation für Studierende doch insgesamt alles andere als entspannt. Das hat unterschiedliche Gründe: Einerseits wird Wohnen generell immer teurer. Und anders als man vermuten könnte, hat auch die Corona-Krise keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt gebracht, im Gegenteil. Bei den Immobilienpreisen hat es im letzten Jahr noch einmal einen deutlichen Anstieg gegeben. Laut dem „MLP Studentenwohnreport 2021“ deckt der Wohnzuschlag im BAföG-Höchstsatz aktuell nur noch in einer von dreißig untersuchten Hochschulstädten die Miete für eine studentische Musterwohnung.
Vor diesem Hintergrund hoffe und erwarte ich, dass sich die Ampel-Koalitionäre in Berlin in den Koalitionsverhandlungen auf eine echte BAföG-Reform verständigen. Neben den steigenden Kosten haben Studierende das Problem, dass sie immer mehr Konkurrenz haben: Seit 2015 hat sich die Studierendenzahl bei uns im Land um über 8.000 auf 65.000 erhöht. Eigentlich ist das ja eine erfreuliche Nachricht, doch gleichzeitig bedeutet das, dass immer mehr Studierende um die günstigen Wohnungen konkurrieren. Es ist zu erwarten, dass sich die Situation in diesem Wintersemester noch einmal verschärfen wird.
Durch die wieder anlaufende Präsenzlehre werden Studierende, die bislang von zu Hause aus studiert haben, nun auch in die Hochschulstädte ziehen. Die Nachfrage nach studentischem Wohnraum wird also noch größer sein als in den vergangenen Jahren. Aktuell bieten die Wohnheime des Studentenwerk SH rund 3.200 Plätze. Das entspricht einer Unterbringungsquote von rund sechs Prozent. Nur in Berlin sind die Unterbringungsquoten noch geringer. Im Bundesdurchschnitt liegt die Unterbringungsquote bei 9,4 Prozent.
Die drei Länder Sachsen, Brandenburg und Thüringen haben jeweils eine Quote von über 15 Prozent. Auch wenn bei uns im Land aktuell vier weitere Wohnheime mit insgesamt rund 350 Wohneinheiten im Bau oder in Planung sind, haben wir bei der Versorgungsquote von Studierenden mit Wohnheimplätzen noch erheblich Luft nach oben. Obwohl die Förderbedingungen gut sind, mit einer Förderfähigkeit von bis zu 85 Prozent der angemessenen Kosten und einem Investitionszuschuss von bis zu 500 Euro je m², werden wir das im Koalitionsvertrag beschriebene Ziel von 650 neuen Wohnheimplätzen nicht erreichen – das muss deutlich gesagt werden.
Die Unterbringungsquote von sechs Prozent in den staatlich geförderten Wohnheimen bedeutet aber auch, dass die absolute Mehrheit der Studierenden auf dem privaten Wohnungsmarkt unterkommt. Dieser Bereich findet in der Großen Anfrage – für die und deren Beantwortung ich mich an dieser Stelle noch einmal beim SSW und der Landesregierung bedanken möchte – viel zu wenig Beachtung.
Es ist zwar richtig, dass Studierende, die BAföG auf Darlehensbasis erhalten, auch als Mieter*innen einer geförderten Wohnung in Betracht kommen, wenn sie einen Wohnberechtigungsschein vorweisen. Doch damit fallen diese Wohnungen für die andere Gruppe der Geringverdienenden weg und so verschiebt sich die Problematik, ohne dass sie sich verbessert. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum war, berechtigt, oft Thema in Landtagssitzungen. Dennoch waren wir nicht untätig in diesem Bereich: für bezahlbares Wohnen stellt das Land von 2019-2022 insgesamt 788 Millionen Euro aus der sozialen Wohnraumförderung bereit – das ist viel.
Neben der Neubauförderung liegt ein Schwerpunkt auf der Bestandsförderung, ein wichtiger Aspekt, um durch beispielsweise Sanierung die Sozialbindung zu erhalten. Wir haben weiter in den Haushalt 2021 einen Titel „Förderung der Errichtung, Konzeptionierung und Realisierung von Tiny-House-Projekten mit zusätzlicher Funktion …“ eingestellt. Eine vorbereitende Studie ist in Auftrag gegeben. Was wir dann an Umsetzungsprojekten weiter fördern können, werden wir sehen.
Über die Experimentierklausel im Landesplanungsgesetz ist es möglich, innovative Siedlungsentwicklung zuzulassen. Warum sollte diese Wohnform nicht auch für studentisches Wohnen in Frage kommen? Selbst wenn durch solche Maßnahmen nicht auf einen Schlag viele Wohnungen entstehen, so schaffen auch viele kleine Schritte einen weiten Weg. Und der liegt vor uns, lassen sie uns gemeinsam weiter gehen.
Vielen Dank.