Der Schutz der Mieter hat Vorrang

Der Schutz der Mieter hat Vorrang

Pressemitteilung Nr. 078.22 · Es gilt das gesprochene Wort! TOP 35 – Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen! Dazu sagt der tourismuspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:

Wer als Vermieter*in seine Immobilie verkommen lässt, der muss von staatlicher Seite reglementiert werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesen Anträgen liegt uns ein Rundumschlag vor, eine Liste mit Forderungen aus dem Bereich Wohnen, die Sie in der vergangenen Regierungsperiode schon immer wollten, teils auch beantragt hatten und die nicht durchgegangen sind. Forderungen, die die Ge-meinschaft der regierungstragenden Fraktionen abgelehnt hat.

Und zwar nicht, weil sich alle Parteien in allen Punkten einig waren, sondern weil sich drei unterschiedliche Fraktionen zu einer Koalition zusammengeschlossen haben und eine sichere, stabile Kompromissfähigkeit und Vertragstreue bewiesen haben. Diese Hal-tung werden wir Grünen auf den letzten Metern auch nicht aufgeben.

Obwohl der Antrag brisanter Weise drei Punkte beinhaltet, die wir Grünen ausdrücklich in unserem Wahlprogramm für die nächsten fünf Jahre fordern.

Ich sagte es bereits: Wir verhalten uns selbstverständlich wie ein verlässlicher Vertrags-partner. Und ich verrate nicht zu viel, wenn ich mutmaße, dass zum Beispiel die Wieder-einführung der Mietpreisbremse elementar davon abhängen wird, wer an einer möglichen nächsten Regierung beteiligt sein wird.

Aber kommen wir zu der Fachlichkeit. Allein der Titel „Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen“ führt in die Irre, denn die aufgezählten Instrumente sind auf Dauer angelegt. Aber gehen wir ins Detail:

Die Einführung der Mietpreisbremse/Kappungsgrenze: Eine Kappungsgrenze haben wir, ich gehe davon aus, dass eine zusätzliche Verschärfung dieser durch eine Verordnung gemeint ist. Das bejahen wir grundsätzlich, gleichzeitig muss klar sein, dass die vorzeitige Abschaffung beider ein Fehler war. Werden solch regulierende Instrumente vom Staat eingeführt, werden Vermieter*innen unmittelbar vor Gültigkeit sicherlich erst einmal re-flektorisch um das maximal Mögliche erhöhen. Die Folge sind zunächst einmal anstei-gende Mieten. Daher auch meine Warnung vor einer frühzeitigen Abschaffung.

Ein Wohnraumschutzgesetz: Von Grüner Seite gibt es zu diesem Punkt ein uneinge-schränktes „Ja!“. In den letzten Jahren hatten wir Pandemieausbrüche und unwürdige Zustände in Unterkünften von Werksvertragsarbeiter*innen. Ganz aktuell gibt es die hoch brisante Problematik um die Hölk-Hochhäuser Und nicht zuletzt werden wir massiv güns-tigen Wohnraum für die Menschen brauchen, die aus der Ukraine bei uns Schutz und Sicherheit suchen und finden sollen.

Hier ist unsere Haltung sehr deutlich: Wer als Vermieter*in in Schleswig-Holstein die Not-lage finanzschwacher und schutzbedürftiger Menschen ausnutzt, seine Immobilie derart verkommen lässt und sich bereichert, wie wir es in Bad Oldesloe sehen müssen, der muss künftig von staatlicher Seite reglementiert werden können. Da muss es möglich sein, dass „das Amt“ vorbeikommt und kontrolliert.

Über eine Fehlbelegungsabgabe haben wir im Rahmen der Überarbeitung des Wohn-raumförderungsgesetzes ausführlich beraten und gute Alternativen gefunden – die halten wir damit für obsolet.

Zum qualifizierten Mietspiegel: Für kleine Gemeinden wird das eine teure Tasse Tee. Ob wird das wollen, darüber sollten wir sehr genau nachdenken. Und wenn Sie die Grunder-werbsteuer schnellstmöglich senken wollen, dann sagen Sie doch bitte auch, wie die Ge-meinden das kompensieren sollen.

Insofern, liebe Kolleg*innen, werden wir Grüne den vorliegenden Anträgen heute nicht zustimmen und freuen uns auf eine erneute Befassung in der nächsten Legislaturperiode.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Pressemitteilung (PDF)