Soforthilfe-Antrag der IB.SH für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Das Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein bietet Finanzhilfen für die von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen und Soloselbständigen im Norden. Die Anträge sind online bei der IB.SH einzureichen.