Mieter*innen haben Rechtssicherheit

Mietpreisbremse

Mieter*innen haben Rechtssicherheit

Die Forderung nach einem qualifizierten Mietspiegel berührt nicht die Rechtssicherheit der Mieter*innen in Schleswig-Holstein. Das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein anerkanntes, fest definiertes und auch wirksames Mittel. Was zu „langwierigen Rechtsstreitigkeiten“ führt, ist die komplizierte Darlegungspflicht, die bislang von Mieter*innen verlangt, den Vermieter*innen ihr Fehlverhalten zu beweisen. Durch eine Bundesratsinitiative der Landesregierung soll die Beweislast umgekehrt werden, und das ist eine ganz erhebliche Erleichterung zum Schutz vor überteuerten Mieten.

Wir wollen keine Wuchermieten

PM#109.19 · Es gilt das gesprochene Wort! TOP 19 – Keine Rolle rückwärts beim Mieterschutz! Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze: Sehr geehrtes

Wir brauchen ein scharfes Schwert gegen Mietwucher

PM#090.19 · Zur heutigen (5. März 2019) Pressekonferenz des Innenministers Hans-Joachim Grote zu Alternativen zur Mietpreisbremse sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze: Ob Mietpreisbremse

PM#295.17 // Wohnungsbau: Jamaika will mehr

Presseerklärung Nr. 295.17: Es gilt das gesprochene Wort. TOP 22 – Bezahlbares Wohnen in Schleswig-Holstein. Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze: Drei besorgniserregende Trends auf