Mieter*innen haben Rechtssicherheit
Die Forderung nach einem qualifizierten Mietspiegel berührt nicht die Rechtssicherheit der Mieter*innen in Schleswig-Holstein. Das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein anerkanntes, fest definiertes und auch wirksames Mittel. Was zu „langwierigen Rechtsstreitigkeiten“ führt, ist die komplizierte Darlegungspflicht, die bislang von Mieter*innen verlangt, den Vermieter*innen ihr Fehlverhalten zu beweisen. Durch eine Bundesratsinitiative der Landesregierung soll die Beweislast umgekehrt werden, und das ist eine ganz erhebliche Erleichterung zum Schutz vor überteuerten Mieten.