
Bei den Wohnheimplätzen ist noch Luft nach oben
Pressemitteilung vom 27.10.2021
zu studentischem Wohnraum in SH
Aktuell deckt der Wohnzuschlag im BAföG-Höchstsatz nur noch in einer von dreißig untersuchten Hochschulstädten die Miete für eine studentische Musterwohnung. Zwar können BAföG-Empfänger:innen mit Wohnungsberechtigungsschein geförderte Wohnungen erhalten. Doch damit fallen diese Wohnungen für die andere Gruppe der Geringverdienenden weg und so verschiebt sich die Problematik, ohne dass sie sich verbessert. Vor diesem Hintergrund hoffe und erwarte ich, dass sich die Ampel-Koalitionäre in Berlin in den Koalitionsverhandlungen auf eine echte BAföG-Reform verständigen.