Wohnen ist ein Menschenrecht

Wohnraumförderungsgesetz

Andreas Tietze im Landtagsplenum

Wohnen ist ein Menschenrecht

Pressemitteilung vom 26.11.2021

zu Änderungen des Wohnraumförderungsgesetzes


Wir Grüne haben bei allen Maßnahmen den Wandel im Blick: Nicht zuletzt durch den Klimawandel ändern sich die Bedarfe. Wir wollen auf die Lebensrealität der Menschen eingehen und dem Bedürfnis vieler Menschen nach Reduktion vertrauen, nach Suffizienz und auf die Erkenntnis: weniger ist mehr. Grün heißt, sich an den Menschen zu orientieren, den Menschen zurückgeben, was ihnen fehlt und für guten, gesunden und nachhaltigen Lebensraum zu sorgen – für das Jetzt und die nachfolgenden Generationen.
Unsere Erwartungen richten sich an das im Zuge des Koalitionsvertrags neu geschaffene Bauministerium. Als Ressort der SPD muss es nun konkret zeigen, wie es geht. Wie in Schleswig-Holstein einen „Pakt für Wohnen“ auf Augenhöhe zu schließen, ist grade vor dem Hintergrund der horrend steigenden Baupreise mit Sicherheit sinnvoll und nachahmenswert.

Die Fehlbelegungsabgabe schafft nicht eine Sozialwohnung

In der Jamaika-Koalition wollen wir günstigen Wohnraum schaffen. Und da sind wir auf einem guten Weg. Dennoch ist klar: eine Fehlbelegungsabgabe schafft nicht eine Sozialwohnung! Die Fehlbelegungsabgabe ermöglicht es Mieter*innen, in ihrer Umgebung zu bleiben. Das ist gut, aber der Wohnraum bleibt für Menschen mit geringem Einkommen verloren! Sie sorgt für soziale Gerechtigkeit und bringt Geld – wobei Geld nicht das größte Problem zur Realisierung von Sozialwohnungen ist. Warum die Schaffung von Sozialwohnungen so schwer ist, das haben wir oft und ausführlich beraten. Der Gesetzentwurf zieht nun eine Ausschussbefassung verpflichtend nach sich.